zusätzliche Lockerungen in BaWü:
- Udo Güdemann
- 6. Mai 2020
- 2 Min. Lesezeit
ab dem 11. Mai 2020 Kontaktbeschränkungen > Geschwister werden von Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen in privaten Räumen ausgenommen. > Künftig darf man auch mit den Personen eines weiteren Hausstands – also einer anderen Familie oder Wohngemeinschaft – rausgehen. Dienstleistungen und Handel > Körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienebedingungen wie Friseure können wieder angeboten werden. Dazu zählen: - Massagestudios - Kosmetikstudios - Nagelstudios - Tattoo-Studios - Piercingstudios
Freizeit, Sport und Vergnügen
> Spielhallen und ähnliches dürfen wieder öffnen. Gastronomischen Angebote sind nicht erlaubt.
> Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt dürfen wieder den Betrieb aufnehmen, etwa Tennis, Golf, Bogenschießen etc.
> Freiluft-Sport mit Tieren ist wieder möglich etwa Reitanlagen und Hundeschulen.
Gesundheit und Pflege
> Schrittweise Lockerung der Besuchsregelung in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen.
Verkehr
> Fahrschulen können schrittweise wieder öffnen.
> Sportboothäfen können wieder den Betrieb aufnehmen.
> Luftsport ist wieder möglich.
Vor Pfingsten (voraussichtlich ab dem 18.05.2020):
Bildung
> In Abstimmung mit den Trägern öffnet ab dem 18. Mai die Kinderbetreuung. Maximale Belegung bis 50 Prozent.
> Öffnung der 4. Klassen in den Grundschulen ab dem 18. Mai.
> Fahrplan für weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs soll erstellt werden
Gastronomie und Tourismus
> Öffnung der Campingplätze und Wohnmobilstellplätze für Dauercamper mit autarker Versorgung.
> Öffnung der Außengastronomie. In einem weiteren Schritt später Öffnung des Innenbereichs von Speisewirtschaften.
> Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle.
> Kontaktarm auszugestaltende Freizeitangebote wie etwa Minigolf oder Bootverleih werden wieder erlaubt.
> Fahrradverleih zu touristischen Zwecken wird wieder möglich.
Sport
1. und 2. Fußball-Bundesliga dürfen den Spielbetrieb wieder aufnehmen. Sogenannte Geister- oder Wohnzimmerspiele.
Ab Pfingsten:
Bildung
> Ab dem 15. Juni sollen die Grundschulen wieder für die restlichen Jahrgänge öffnen. Im wöchentlichen Wechsel die Klassen 1/3 und 2/4.
> Ab dem 15. Juni sollen die weiterführenden Schulen wieder für die restlichen Jahrgänge öffnen. Im wöchentlichen Wechsel die Klassen 5/6, 7/8 und am Gymnasium 9/10
Gastronomie und Tourismus
> Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze dürfen wieder touristische Gäste aufnehmen.
> Öffnung von Besucherzentren und Freizeitparks.
Sport und Fitness
> Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen und Indoorspielplätze sollen wieder öffnen können.
> Spaß- und Freizeitbäder sollen zunächst nur für Schwimmkurse und Schwimmunterricht öffnen können.
Verkehr
Personen-Flussschiffahrt und Bodenseeschifffahrt soll den Betrieb wieder aufnehmen dürfen.
Alle genannten Lockerungen nur unter strengen Hygiene- und Schutzauflagen ! Derzeit nicht abschätzbar: Bei diesen Punkten sind Hygienekonzepte in Erarbeitung beziehungsweise in der Prüfung. Ein Datum für eine mögliche Öffnung steht derzeit aber noch nicht fest. Dienstleistungen > Prostitutionsgewerbe. Freizeit und Gastronomie > Saunen und Wellnessbereiche. > Der Innenbereich von Kneipen und Bars. Kultur, Freizeit und Sport > Theater, Schauspiel, Ballett, Konzerte, Oper und Kinos. > Musikfestivals, Film-, Theater- und Musikfestivals. > Diskotheken. > Zuschauer bei Sportveranstaltungen. > Freibäder. > Badeseen. > Bolzplätze. >Mannschaftssport. Verkehr > Omnibusse im touristischen Verkehr. Veranstaltungen > Fachmessen, Publikumsmessen, Volksfeste/Kirmes/Hoketse, Vereinsfeste, Kongresse, Feiern. > Großveranstaltungen sind voraussichtlich bis Ende des Jahres nicht möglich. Quelle : Staatsministerium Banden-Württemberg/Stuttgart Detaillierte Infos unter: www.baden-württemberg.de
(alles ohne Gewähr)
BFZ, den 6. Mai 2020 www.bürgerforum-zell.de < immer einen Klick wert !
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